DURCH GARTENNUTZUNG WIRD DER WOHNWERT NICHT ZWANGSLÄUFIG ERHÖHT

Viele suchen gezielt nach einer Wohnung mit Gartennutzung. Diese erhöht aber nicht zwangsläufig den Wohnwert hat das Landesgericht Berlin entschieden. Es muss sich dabei um ein wohnwerterhöhendes Merkmal im Mietspiegel handeln um eine Mieterhöhung zu rechtfertigen. [Focus]

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