IST DIE WOHNUNG ZU KALT KANN DIE MIETE GEKÜRZT WERDEN

Das entschied das Amtsgericht Köln. Lässt sich die Wohnung dabei durch Heizen nicht auf eine Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad bringen, kann die Miete gemindert werden. Gekürzt werden darf allerdings nur in den Wintermonaten. Im Sommer muss der volle Mietzins bezahlt werden. [T-Online]

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