MODERNISIERUNG KANN ZUR FRISTLOSEN KÜNDIGUNG BERECHTIGEN

Unter Berufung auf ein Urteil des BGH kann ein Mieter sogar Schadensersatz wegen den Modernisierungsmaßnahen verlangen, ebenso wie die vorzeitige Vertragsaufhebung möglich ist. Dies trifft aber nur dann zu, wenn etwa die Lärmbelästigung durch die Modernisierungsmaßnahmen zu beruflichen Nachteilen bis hin zur wirtschaftlichen Existenzbedrohung führt. (Az.: XII ZR 126/11) [Focus]

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