WÄSCHETROCKNEN IN WOHNUNG TROTZ VERBOT ERLAUBT

Wenn ein Trockenraum vorhanden ist oder die Wohnung über einen Außenbereich verfügt, verbieten Vermieter oft das Wäschetrocknen in den eignen vier Wänden. Dabei dürfen sie das gar nicht: Bei ausreichender Belüftung dürfen sich die Mieter den Vorgaben wiedersetzen. Wenn allerdings dadurch Feuchtigkeitsschäden entstehen, muss der Mieter dafür haften. [Focus]

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