BUNDESVERFASSUNGSGERICHT ENTSCHEIDET – AUCH ZWEITWOHNUNG ZÄHLT ALS EIGENBEDARF

Selbst wenn ein Vermieter seine Wohnung nur als Zweitwohnung nutzen will, darf er den aktuellen Mietern wegen Eigenbedarfs kündigen. Das entschied nun das Bundesverfassungsgericht. Jeder „vernünftige und nachvollziehbare“ Grund reicht aus. [Focus]

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