URTEIL – BGH KIPPT GEBÜHR FÜR BAUSPARDARLEHEN

Bausparer, die für die Nutzung ihres Darlehens eine Gebühr gezahlt haben, dürfen hoffen, ihr Geld zurück zu bekommen. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte entsprechende Klauseln für unzulässig. [FAZ]
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