GRUNDSTEUERERLASS BEI MIETAUSFÄLLEN NOCH BIS ENDE MÄRZ BEANTRAGEN

Noch bis zum 31. März können Vermieter, die ohne eigenes Verschulden erhebliche Mietausfälle in 2015 hatten, einen Teilerlass der Grundsteuer beantragen. Zuständig für den Antrag auf Teilerlass der Grundsteuer sind die Steuerämter der Städte und Gemeinden, in den Stadtstaaten muss der Antrag an die Finanzämter gerichtet werden. [ImmoNewsfeed]

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