RECHT AUF RÜCKZAHLUNG DER KAUTION VERJÄHRT NACH 3 JAHREN

Die Rückerstattung der Kaution kann sich oft über mehrere Monaten ziehen. Dennoch sollten Mieter hartnäckig bleiben: Immerhin verjährt ihr Anspruch auf Auszahlung der Kaution drei Jahre nach Ende des Mietverhältnisses. [Focus]

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